ELSCHNER CONSULTING

Ihr Partner für Versicherungen klinischer Studien weltweit

Probandenversicherungen in Deutschland, Schweiz, EU, UK, Asien, Lateinamerika, Australien oder USA…
wir sind die Experten.

ELSCHNER CONSULTING
Ihr Partner für Versicherungen klinischer Studien weltweit

Probandenversicherung für klinische Studien.

ELSCHNER CONSULTING ist Ihr Partner für Life Science Versicherungen,
Versicherung klinischer Studien / Probandenversicherungen

Beratung/ Vermittlung/ Betreuung/ Schulungen

Versicherungsschutz für klinische Studien in- und außerhalb Deutschlands

Unser Versicherungs-Service ist weltweit. Wir arbeiten langjährig und erfolgreich mit großen renommierten internationalen Versicherern zusammen, welche auf Probandenversicherung und die Life Science Branche spezialisiert sind. Durch direkte Kontakte und Partner können wir aktuelle gesetzliche Änderungen der Länder zum Thema Probanden und Versicherungen schnell prüfen und umsetzen.

Steffi Elschner,
Dipl.-Wirtsch.Ing.(FH)
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Gründerin und Inhaberin von ELSCHNER CONSULTING, verfügt über langjährige Erfahrungen in der Life Science Branche und der Probandenversicherung.
- Inhaberin

Steffi Elschner,Probandenversicherung Consulting

Probandenversicherungen, unser Service für multinationale Studien

Innerhalb weniger Tage erfolgt die Prüfung für Ihre multinationale klinische Studie. Sie erhalten das Angebot und die Lieferung der Versicherungsdokumente nach dem gesetzlichen Standard des Landes. Die Prämien für multinationale Studien zahlen Sie direkt an uns, wir überweisen diese in entsprechender Währung an die lokalen Versicherer weiter. Denn wir verfügen über Inkassovollmacht mit internationalen Versicherern.

Von Arzneimittelstudien Phasen I – IV, über Studien mit Medizinprodukten bis zu Studien mit Nahrungsergänzungsmitteln u. v. a.m.
Wir sind Ihr Ansprechpartner vor Studienstart bis zum Studienende.

Wichtige Informationen zur Probandenversicherung
– ein internationaler Überblick.

Eine Probandenversicherung muss nachgewiesen werden, sobald eine klinische Prüfung versicherungspflichtig ist. Erst dann genehmigt die Ethikkommission das Forschungsvorhaben.

In Deutschland regeln das Arzneimittelgesetz (AMG) sowie das Medizinproduktegesetz (MPDG) die Haftung, ebenso die Versicherung von klinischen Prüfungen. Daneben definieren sie die Ausnahmen von der Pflicht zur Versicherung.

Jedes Land hat eigene Vorschriften zur Probandenversicherung

International gibt es viele abweichende Vorschriften. Jedes Land hat eigene Gesetze zu Probandenversicherungen, etwa zur Haftung sowie zum Umfang des Schutzes. Deswegen ist in den meisten Ländern ein lokaler Versicherungsschutz erforderlich. Es ist erforderlich, eine lokale Versicherungspolice gemäß den Bedingungen des Landes bei den Ethikkommissionen vorzulegen.

Vor der Aufnahme der Studienteilnehmer in eine klinische Prüfung erfolgt eine umfassende Aufklärung über das Forschungsvorhaben und über mögliche Nebenwirkungen. Das geschieht mit der Probandeninformation, darin wird der Studienteilnehmer auch über eine vorhandene Probandenversicherung informiert.

Ohne Versicherungspflicht

Es gibt Studien oder Forschungsprojekte ohne Versicherungspflicht, etwa mit Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetik. Möglich ist auch hier, einen passenden Schutz für den Studienteilnehmer zu ermöglichen, mit niedrigeren Deckungssummen und somit günstigeren Prämien. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann für den Sponsor ratsam sein. Er schützt den Teilnehmer während der klinischen Prüfung.

Häufige Fragen:

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Wie ist die Rechtslage?

Die Probandenversicherung wird in den Ländern unterschiedlich geregelt. In fast allen Ländern ist es eine gesetzliche Pflichtversicherung für die Studienteilnehmer in den klinischen Prüfungen, unabhängig davon, ob es sich um ein nicht zugelassenes Arzneimittel oder Medizinprodukt handelt. Es gibt allerdings Ausnahmen zur Versicherungspflicht.

Was zahlt eine Probandenversicherung?
Die Probandenversicherung zahlt Schadenersatz für dem Probanden durch die Studienteilnahme entstandene Gesundheitsschäden. Dies können sein: Heilbehandlungskosten, vermehrte Aufwendungen, Unterhaltsleistungen, Geldrente.
Was ist nicht versichert?
Dies kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In einigen Ländern ist der Sachschaden bis zu einer gewissen Höhe versichert, in anderen Ländern nicht. Meist wird die Zahlung von Schmerzensgeld ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Deckungsschutz?
Die Höhe variiert von Land zu Land. Diese kann von sehr niedrigen Summen, etwa EUR 40.000 je Proband bis zu EUR 1.000.000 je Proband reichen. Grundlage dafür sind die jeweils gültigen gesetzlichen Grundlagen oder die gängigen Deckungssummen in den Ländern. Die Deckungssummen für das Protokoll sind ebenfalls unterschiedlich, der Höhe nach aber in den Ländern gedeckelt. Staffelungen der Deckungssummen, von der Anzahl der Probanden abhängig, können möglich sein.
Was ist die Besonderheit einer Wegeunfallversicherung in Deutschland?

Eine Wegeunfallversicherung versichert den direkten Weg des Probanden oder auf Wunsch auf der Begleitperson von und zum Studienzentrum.

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