Wegeunfallversicherung

Wegeunfallversicherung für klinische Studien

Eine Wegeunfallversicherung soll den Hin- und Rückweg der Teilnehmer zum und vom Studienort gegen Unfallgefahren absichern. Der Abschluss einer Wegeunfallversicherung für klinische Studien ist nicht gesetzlich verpflichtend, wird aber von immer mehr Ethikkommissionen zusätzlich zur Probandenversicherung empfohlen.

Welche Wege werden versichert?

Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags für Unfälle der versicherten Person

  • auf dem direkten Weg von der Wohnung, Arbeitsstätte oder (Hoch-) Schule zum Studienort,
  • auf dem direkten Weg vom Studienort zurück zu einem dieser Orte und –
  • während des Aufenthalts am Studienort ab dem Betreten des Studienortes (private Praxis, Studienraum eines Klinikums usw.) bis zum Verlassen des Studienortes, sofern der Studienort zum Zweck der Teilnahme an der Studie aufgesucht wird.

Was ist ein Unfall im Sinne der Wegeunfallversicherung?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis), unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zahlungen bei Krankheiten oder Gebrechen werden nicht geleistet. Voraussetzungen für die Leistung ist, dass die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität) ist.

Unser Service für Ihre Wegeunfallversicherung

Wir bieten Ihnen die Wegeunfallversicherung als Zusatz zur Versicherung Ihrer klinischen Studie oder als alleinige Deckung auch für Studien, welche nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Zudem haben wir die Möglichkeit, über ein internationales Programm diese Wegeunfallversicherung auch für Länder der EU und teilweise außerhalb der EU anzubieten. Näheres dazu erläutern wir Ihnen gern.

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